Ja, aber es ist nicht immer so einfach, wie es sich anhört.
In vielen Branchen – im Gesundheitswesen, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Veranstaltungsbranche oder im Einzelhandel – ist der befristete Arbeitsvertrag (CDD) ein gängiges Managementinstrument, um punktuellen Bedarf zu decken. Aber wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer mehrere befristete Verträge in ein und demselben Unternehmen aneinanderreiht? Ist dies legal? Gibt es dafür einen Rahmen? Und ab wann wird es problematisch?
Eine legale Praxis, aber mit Rahmen
Die kurze Antwort: Ja, man kann mehrere befristete Arbeitsverträge in ein und demselben Unternehmen kumulieren, aber nur unter bestimmten strengen Bedingungen, die im Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind.
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Jeder Vertrag muss einer bestimmten, gerechtfertigten Situation entsprechen: Ersatz für einen abwesenden Arbeitnehmer, vorübergehender Aktivitätszuwachs, saisonaler Auftrag usw. Der Arbeitgeber darf nicht „zum Spaß“ einen befristeten Arbeitsvertrag einstellen oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag vermeiden. Im Klartext: keine wiederholten befristeten Verträge für eine Dauerstelle.
Die Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen
Es ist möglich, dass ein Arbeitnehmer mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge in demselben Unternehmen hat, sofern sie nicht für dieselbe Stelle gelten, es sei denn, es gibt eine Karenzzeit zwischen zwei Verträgen.
Diese Frist hängt von der Dauer des vorherigen befristeten Arbeitsvertrags ab. Beispiel:
- Bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von einem Monat beträgt die Karenzzeit 10 Tage.
- Bei einem befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten verlängert sich die Frist auf 1 Monat.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Keine Karenzzeit, wenn der neue befristete Vertrag eine andere Stelle, eine Vertretung oder einen saisonalen Auftrag betrifft.
Wenn der Rückgriff missbräuchlich wird
Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen ist nicht unbegrenzt möglich. Wenn ein Arbeitgeber diese Praxis missbraucht, indem er beispielsweise einen Arbeitnehmer mit aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen auf derselben Stelle weiterbeschäftigt, kann er sich in einer rechtswidrigen Situation befinden. Der Arbeitnehmer kann dann vor das Arbeitsgericht ziehen und eine Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag verlangen.
Es ist auch eine Frage der Absicht: Wenn ein Unternehmen durch die ständige Verlängerung von Kurzzeitverträgen eindeutig versucht, die Einstellung eines unbefristeten Arbeitsvertrags zu vermeiden, geht es ein rechtliches Risiko ein.